ABSTILLEN

ENTWÖHNUNG VON DER MUTTERMILCH

Beim Abstillen ist die behutsame Entwöhnung von der Muttermilch wichtig. Die Stillzeit ist eine wunderbare Phase für Kind und Mutter, deswegen sollte das Abstillen mit Zeit und besondere Zuwendung eingeleitet werden.
Nach Möglichkeit sollten Sie sechs Monate ausschließlich stillen, denn es ist in vielerlei Hinsicht für die Gesundheit und die Entwicklung des Kindes von Bedeutung. Fachleute empfehlen deshalb, ein Kind während des gesamten ersten Lebensjahres zu stillen, davon die ersten sechs Lebensmonate nach Möglichkeit ausschließlich. Das gilt auch für Kinder mit Allergierisiko. Manche Kinder mit einer Behinderung oder einer Erkrankung, zum Beispiel mit einem Herzfehler, brauchen mehr Energie und damit eine gehaltvollere Nahrung. Dies ist zwar kein Grund fürs Abstillen, kann aber bedeuten, in Absprache mit den behandelnden Kinderärzten früher "zuzufüttern".

EINFÜHRUNG DER BEIKOST

Zu Beginn des siebten Lebensmonats kann ein schrittweises Abstillen erfolgen, indem nach und nach eine Stillmahlzeit durch eine Beikost ersetzt wird. Doch auch nach Einführung der Beikost müssen Sie noch nicht abstillen. Sie sollten Ihr Kind weiterhin stillen, solange Ihr Baby es möchte. Die Stilldauer insgesamt und den Zeitpunkt für das allmähliche Entwöhnen von der Muttermilch bestimmen allein Sie und Ihr Kind. Auch wenn Ihnen von Außen Unverständnis entgegen gebracht wird. Lassen Sie sich dadurch nicht beeinflussen. Weitere Tipps gibt es HIER

LANGSAM ABSTILLEN

Stillen bedeutet eine besondere Art der körperlichen Nähe. Wenn diese durch das Abstillen wegfällt, ist dies für Ihr Kind wie auch für Sie selbst neu und ungewohnt. Deshalb sollten Sie Ihrem Baby während der Abstillphase ganz besonders viel Zuneigung widmen und viel mit ihm spielen und schmusen.
Das Abstillen sollte langsam erfolgen, damit die Brust nicht übervoll wird und schmerzt. Ersetzen Sie zunächst alle zwei bis drei Tage eine Stillmahlzeit durch Flaschen- oder Breinahrung, je nachdem wie alt Ihr Kind ist. Dadurch bildet sich die Milchmenge langsam zurück. Wenn die Brust dennoch schmerzt, streichen Sie zwischendurch die Brust aus oder pumpen Sie etwas Milch ab. Wenn das Abstillen aus gesundheitlichen oder anderen Gründen schneller erfolgen soll, empfiehlt es sich, Kontakt zu einer Stillberaterin aufzunehmen.
Es gibt eigentlich kaum Gründe Ihr Baby vorzeitig von der Muttermilch zu entwöhnen. Selbst wegen einer Erkrankung ist es selten nötig abzustillen. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Arzt wenn etwas unklar ist. Häufig wird aus verschiedenen Gründen (manchmal aus Unwissenheit) viel zu früh abgestillt, ohne das dies erforderlich wäre.

Kein Grund zum Abstillen:
Eine Brustentzündung - die Entzündung verschlimmert sich sogar durch eine übervolle Brust und die Milch ist nicht schlecht für das Kind
Das Durchbrechen der Zähne
Das Einsetzen der Periode
Eine erneute Schwangerschaft
Medikamenteneinnahme
Wenn Sie krank werden und Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie ärztlich abklären lassen, ob sie dem Kind schaden könnten. Meistens gibt es aber Medikamente, bei deren Einnahme dennoch weitergestillt werden kann.
Wiederaufnahme der Berufstätigkeit. Auch nach der Mutterschutzfrist (acht Wochen nach der Geburt, unter Umständen auch länger) haben Sie nach dem Mutterschutzgesetz das Recht auf Stillpausen, in denen Sie - je nach Gegebenheit - Ihr Kind stillen oder Milch abpumpen können.
Gründe für ein vorzeitiges Entwöhnen von der Muttermilch können mütterlicherseits beispielsweise bestimmte Erkrankungen selbst oder die damit verbundene Medikamenteneinnahme sein, die das Kind schädigen könnten. Beim Kind könnte es evtl. aufgrund einer Lippenfehlbildung sein, dass es nicht richtig saugen kann und dadurch zu wenig Nahrung erhält.

STILLEN UND ARBEITEN

Das Mutterschutzgesetz sagt eindeutig, dass stillenden Müttern ein ähnlicher Schutz zusteht wie Schwangeren. Keine schwere körperliche Arbeit, keine Nacht- und Wochenendarbeit usw. Außerdem haben sie Anspruch auf Stillzeiten! Zweimal täglich mindestens eine halbe Stunde. Wie die Zeiten eingesetzt werden sollte mit dem Chef verhandelt werden. Stillzeiten sind bezahlte Arbeitszeiten und müssen nicht nachgearbeitet werden!
Wer auf seiner Arbeitsstelle nicht stillen kann, darf die Pausen zum Abpumpen nutzen. Die Dauer der Stillperiode ist gesetzlich nicht geregelt. Somit stehen Müttern, die nach einem Jahr noch teilstillen, diese Privilegien ebenfalls zu.

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